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Anträge zur Stadtratssitzung |
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Donnerstag, 02 Februar 2006 |
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In der in einer Woche stadttfindenden Stadtratsitzung werden auch 4 von uns gestellte Anträge besprochen.
Folgende Anträge stellen wir: Heinz-Krügel-Platz Der Stadtrat möge beschließen: - Die Verwaltung wird beauftragt, eine Drucksache zu erarbeiten, die die Benennung des derzeit namenlosen Stadionvorplatzes in Heinz-Krügel-Platz beinhaltet. - Die Platzbenennung soll feierlich im Rahmen des 85. Geburtstages von Heinz Krügel ablaufen. - Der Platzname soll Anschrift des entstehenden Magdeburger Stadions werden. - Die Drucksache wird in der Aprilsitzung des Stadtrates zum Beschluss vorgelegt. Begründung: Am 24. April 2006 feiert die Magdeburger Trainerlegende Heinz Krügel seinen 85. Geburtstag. Krügel führte den 1. FC Magdeburg innerhalb von 8 Jahren von der zweiten Liga zum einzigen Europapokalsieg einer DDR-Fußballmannschaft (1974), holte mit dem 1.FCM 3 Meistertitel und 2 FDGB Pokalsiege. Millionenschwere Trainerangebote von z.B. Juventus Turin lehnte er ab und blieb seiner Heimatstadt treu. Nach der Wiedervereinigung erhielt Krügel vom DFB eine Auszeichnung für seine Leistungen als Trainer und engagiert sich noch heute beim 1.FC Magdeburg ehrenamtlich. Als wichtige Magdeburger Persönlichkeit würde die Stadt Magdeburg mit einer Benennung eines Platzes die Bedeutung von Trainerlegende Krügel würdigen. Änderungen der Haltestellenbezeichnungen - I0359/05 Der Stadtrat beschließt: Folgende von der Verwaltung in der Information I0359/05 vorgeschlagenen Änderungen der Haltestellenbezeichnungen werden NICHT umgesetzt: 1. Die Umbenennung von Dr.-Eisenbart-Ring in Zentrum für Heilberufe 2. Die Umbenennung von Jakobstraße in Sankt Petri Begründung: Der Bekanntheitsgrad der alten Haltestellenbezeichnung und die Umbenennungskosten von ca. 8.000 Euro sprechen gegen eine Umbenennung. Friedhofsordnung des Westfriedhofes - Interfraktioneller Antrag Der Stadtrat möge beschließen: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass künftig die Würde der Opfer der Nazidiktatur, die auf dem Westfriedhof ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, ebenso wie die der Überlebenden künftig nicht mehr durch rechtsradikale Gedenkveranstaltungen verletzt werden kann. Dazu ist zum einen zu prüfen, inwieweit durch Festlegungen in der Friedhofsordnung des Westfriedhofes das Hausrecht des kommunalen Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg gestärkt und durchgesetzt werden kann. Zum anderen sollte geprüft werden, ob unter Anwendung des veränderten Versammlungsrechtes die Möglichkeit besteht, dass durch den Landesgesetzgeber im Sinne des § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge entsprechende Regelungen erlassen werden könnten. Gegebenenfalls erforderliche Verhandlungen mit der Landesregierung sind zu führen. Begründung: Der Stadtrat hat sich wiederholt gegen Aufmärsche der rechtsradikalen Kameradschaften und Parteien in der Landeshauptstadt Magdeburg ausgesprochen. Zunehmend ist es gelungen, die Gemeinsamkeit der demokratischen Kräfte in Magdeburg in der Auseinandersetzung mit Fremdenfeindlichkeit und der menschenverachtenden Ideologie des Nationalsozialismus zu befördern. Allerdings konnten die Aufmärsche in unserer Stadt aus Gründen des Versammlungsrechts nicht verhindert werden. Die Lage auf dem Westfriedhof gestaltet sich aus Sicht der einbringenden Fraktionen anders. Hier handelt es sich um ein Gelände, dass einer besonderen Ordnung unterliegt der Friedhofsordnung. Es ist zu prüfen, ob die bestehende Ordnung bzw. wie durch eine entsprechend geänderte Friedhofsordnung die Möglichkeit der Anwendung des Hausrechts gegen rechtsradikale Veranstaltungen schaffen kann. Kennzeichnung des Rauchverbots in den Rathaus-Toiletten Der Stadtrat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, in den Toiletten des Alten Rathauses sämtliche Aschenbecher abzumontieren und deutlich zu kennzeichnen, dass es ein Rauchverbot gibt. Begründung: Mit Ausnahme des Bördezimmers ist im gesamten Alten Rathaus das Rauchen verboten. Bei der Sanierung der Toilettenräume wurde diese jedoch aufgrund von Richtlinien der Arbeitsstättenverordnung mit Aschenbechern ausgestattet. Dies führt nun dazu, dass in den Sanitärräumen trotz Verbot regelmäßig geraucht wird. |