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Rauchverbot an Haltestellen Drucken E-Mail
Dienstag, 14 Juni 2005

Mit Datum vom 25.05.2005 stellte die Stadtratsfraktion future! - die jugendpartei den Antrag A0098/05 an den Stadtrat mit dem Ziel, Möglichkeiten eines Rauchverbotes an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel in Magdeburg zu prüfen.

Ergebnisse:
13.06.2005 - Stadtrat: in die Ausschüsse überwiesen
28.06.2005 - Verwaltung: Stellungnahme (PDF 8,2 kB)
29.07.2005 - Verwaltung: Stellungnahme (PDF 23,4 kB) zum FDP-Änderungsantrag (PDF 8,67 kB)
18.08.2005 - Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten: abgelehnt
07.09.2005 - Gesundheits- und Sozialausschuss: abgelehnt
29.09.2005 - Stadtrat: zurückgezogen

Rauchverbot an Haltestellen

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die rechtliche und organisatorische Möglichkeit, ein Rauchverbot an den MVB-Haltestellen zu erlassen, zu überprüfen.

Der Antrag ist in den GESO-Ausschuss zu überweisen.

Begründung:

Rauchen gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit sowie die anderer, sondern stellt in der Öffentlichkeit auch eine gewisse Belästigung nichtrauchender Personen dar. Gerade an den öffentlichen Haltestellen in Magdeburg gibt es aufgrund der räumlichen Begrenzung in der Regel nicht die Möglichkeit, dem Zigarettenqualm auszuweichen. Hinweise an Raucher haben oft wenig Erfolg, zumal diese wenig Einsicht in die Gefahr zeigen, die von ihnen ausgeht. Nichtraucher, und insbesondere Kinder und Jugendliche, bedürfen deshalb eines besonderen Schutzes durch den Gesetzgeber. Auch wenn in Deutschland bundesweit noch kein Rauchverbot in der Öffentlichkeit besteht, sollte Magdeburg ein Zeichen setzen und einen Schritt hin zu einer gesünderen, weil rauchfreien Öffentlichkeit gehen. Für Kinder und Jugendliche kann sich ein Rauchverbot an ÖPNV-Haltestellen nur positiv auswirken, da zum einen weniger Möglichkeiten
zum Rauchen bestehen, zum anderen aber auch Modellverhalten wirksam werden kann, wenn weniger Erwachsene beim Rauchen beobachtet werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt, der für ein Rauchverbot an Haltestellen spricht, ist die Sauberkeit. Haltestellen sind trotz vorhandener Müllbehälter von Zigarettenkippen übersät, da diese, wenn die Bahn oder der Bus kommen, einfach fallengelassen werden, oft sogar, ohne ausgetreten zu werden. Auch mit Hilfe des neuen Bußgeldkataloges, mit dem das Ordnungsgeld für das Wegwerfen von Kleinabfällen erhöht wurde, wird sich diesbezüglich keine Besserung einstellen, da an Haltestellen in der Regel keine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt.

 
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