Am 1. April 2008 ist das novellierte Gentechnikgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert es Landwirten, die Gentechnik zu nutzen. Es senkt das Schutzniveau für Landwirte, die sie ablehnen. Über private Absprachen kann das Gesetz ausgehebelt werden. Bauern, die Gentech-Pflanzen anbauen, können sich mit ihren Nachbarn darauf verständigen, nichts gegen gentechnische Verunreinigungen zu unternehmen, z. B. keine Mindestabstände einzuhalten und auf eine Reinigung gemeinsam genutzter Maschinen zu verzichten.
Damit ist einer flächendeckenden, unkontrollierbaren Verbreitung von gentechnisch veränderten Organismen Tür und Tor geöffnet. Ein einfacher Weg, die Ernten vor gentechnischer Verunreinigung zu schützen, ist die Einrichtung möglichst großräumiger Gentechnikfreier Regionen. Rechtlich ist dies auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen, die die Bauern miteinander abschließen, möglich.
In Deutschland gibt es bereits 183 gentechnikfreie Regionen und Initiativen, darunter z.B. München und Halle/Saale. Da solche Vereinbarungen gleichermaßen im wirtschaftlichen Interesse von Landwirten und Verpächtern sind und obendrein zeitlich befristet werden können, sollte es auch bei uns möglich sein, einen entsprechenden Konsens zwischen den Betroffenen herzustellen.
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Antrag A0138/08
.: Prüfung der Einrichtung einer Gentechnikfreien Region auf freiwilliger Basis
Abstimmungsergebnis:
.: Stadtratssitzung vom 07.07.2008: Verweis in Ausschüsse zur Diskussion
.: Stadtratssitzung vom 26.02.2009: abgelehnt
Informationsmaterial.: Infos zu Gentechnikfreie Regionen