- 4.1 Kultur als Staatsziel - lebendig und wertungsneutral
„future! - Die junge Alternative“ unterstützt die Forderung, den Schutz und die Förderung der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen. Dieses klare Bekenntnis wird der grundsätzlichen Rolle gerecht, die Kultur in unserer Gesellschaft spielt, darf jedoch nicht zu einer Staatskultur führen, sondern muss die kulturpolitische Neutralität des Staates unterstützen und stärken. Freiräume, soziokulturelle Strukturen und die Unabhängigkeit freier Träger im Kulturbereich gilt es zu verteidigen und zu stärken. Wir treten für einen lebendigen, weitgefassten Kulturbegriff ein, der sich ständig weiterentwickelt, neuen Kulturformen aufgeschlossen und wertungsneutral ist. Aufkeimende Orte der kulturellen Ödnis, die nicht mehr nur in ländlichen Gegenden, sondern immer häufiger auch in kleinen und mittlerer Städten und Stadtteilen zu finden sind, müssen zurückgedrängt werden - kulturelle Infrastrukturen gestärkt und wieder neu initiiert werden. - 4.2 Frei von wirtschaftlichen Zwängen
Künstler und Kulturschaffende dürfen nicht als Bittsteller angesehen werden. Kunst und Kultur dürfen sich nicht rechnen müssen. Sie dürfen nicht unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet werden, sondern als etwas, das sich unsere Gesellschaft leisten will und leisten kann. Staatliche Einrichtungen und Förderer dürfen dabei nicht als Bevormunder gelten. Über den Inhalt von Kultur entscheiden die Künstler & Kulturschaffenden selbst. Dabei haben sich diese nicht an die Förderrichtlinien z.B. von Kulturämtern anzupassen - vielmehr müssen diese Richtlinien an die Realität und die Vorstellungen der Kulturschaffenden angepasst werden. Kultur muss für jeden frei zugänglich sein. Daher sind Kultureinrichtungen so zu gestalten, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere behinderte und ältere Menschen, ohne Einschränkungen am kulturellen Leben teilnehmen können. Kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen müssen zu sozialverträglichen Preisen nutzbar sein, auch wenn dies teilweise nur durch staatliche Förderung möglich ist. Niemand darf aus finanziellen Gründen von Kultur ausgeschlossen werden. Meinungs- und Pressefreiheit sind wichtige Säulen, auf denen die Kultur im Allgemeinen und die Medienkultur im Besonderen ruht. Eine vielfältige, unabhängige und nicht von wenigen Großkonzernen abhängige Presse- und Medienlandschaft ist die Grundlage für die Wahrung der Informationsfreiheit, genauso wie die Stärkung Offener Kanäle und Bürgerradios. Kulturelle Vielfalt ist die Basis für eine tolerante, gebildete und weltoffene Gesellschaft. Jeder Versuch, diese Vielfalt einzuschränken, lässt diese Basis bröckeln. - 4.5 Soziale Kompetenz und Gesundheit durch Spiel und Bewegung
Sportvereine leisten mit ihrem größtenteils ehrenamtlichen Engagement einen unverzichtbaren Beitrag zum Gemeinwohl und zur Gesundheit der Gesellschaft. Als Heimat für junge und ältere Menschen haben sie eine große Bedeutung für die Integration von Menschen unterschiedlichster sozialer und nationaler Herkunft. Dabei werden nicht nur motorische Fähigkeiten geschult, sondern auch viele soziale Kompetenzen vermittelt, so dass den Vereinen eine wichtige Bildungs- und Erziehungsfunktion zu Gute kommt. Qualifizierte Übungsleiter und Trainer sind hierfür jedoch Voraussetzung. In einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Sportpolitik muss daher die Sport(stätten)förderung als staatliche Pflichtaufgabe angesehen werden, in dem der Breitenund Freizeitsport, der Leistungs- und Hochleistungssport sowie der Schul- und Gesundheitssport gleichberechtigt nebeneinander Platz finden. Als Schlüsselrolle für die Kinder- und Jugendbildung müssen Sport, Spiel und Bewegung eine hohe Bedeutung in der (vor)schulischen Erziehung, z.B. durch die Einrichtung sportfreundlicher Kindergärten, haben.
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