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[interfraktionell] Anfangsklassen in Sekundarschulen Drucken E-Mail
Mittwoch, 07 Juni 2006

Mit Datum vom 29.05.2006 stellte die Stadtratsfraktion future! - die jugendpartei gemeinsam mit den Fraktionen Die Linkspartei.PDS, CDU, SPD, FDP sowie BfM/Tierschutz den interfraktionellen Antrag A0114/06 an den Stadtrat, um die Genehmigung von Anfangsklassen für 2 Magdeburger Sekundarschulen zu erwirken.

Ergebnis:
01.06.2006 - Stadrat: ungeändert beschlossen

Genehmigung von Anfangsklassen

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich beim Kultusministerium und beim Landesverwaltungsamt nochmals für die Genehmigung der Anfangsklassen auch für die Sekundarschulen „G.W.Leibniz“ und „O. Linke“ einzusetzen.

Begründung:

Das Landesverwaltungsamt hat für das kommende Schuljahr die Bildung von 5. Klassen für die beiden Sekundarschulen nicht genehmigt. Für die Einrichtung von 5. Klassen wäre eine Aus-nahmegenehmigung erforderlich gewesen, da beide Schulen, wie auch andere Sekundarschulen der Stadt, die vom Kultusministerium vorgegebene Jahrgangsbreite von mindestens 40 Schülerinnen und Schülern in den neuen 5. Klassen nicht erreichen.

Wir wenden dagegen ein:

  1. Beide Sekundarschulen sind Bestandteil der genehmigten Schulentwicklungsplanung bis 2009.
  2. Für die Bestandsfähigkeit von Schulen ist nach Schulentwicklungsplanverordnung außer der Jahrgangsstärke der Eingangsklasse auch die Gesamtschülerzahl maßgebend. Das ist auch Bestandteil der Verordnung vom 08.02.06 bei der Beurteilung von Ausnahmege-nehmigungen. Beide Schulen weisen die erforderliche Gesamtschülerzahl auf.
  3. Beide Schulen liegen im Stadtgebiet an exponierter Stelle. Die Leibnizschule ist die ein-zige verbliebene Sekundarschule im Stadtzentrum, die Linke-Schule umfasst den Ein-zugsbereich am westlichen Stadtrand. Stünden beide Schulen zur Disposition, würden sich auch innerhalb der Stadt massive Schulwegsverlängerungen ergeben und die Stadt-kasse zudem durch Mehrkosten bei der Schülerbeförderung belastet werden.
  4. Beide Schulen befinden sich in gut sanierten bzw. gut erhaltenen Schulanlagen. Angesichts des Sanierungsbedarfes in den Schulen der Stadt, die sich aus jetziger Sicht bereits auf mindestens 100 Mio. € belaufen, wäre es unverantwortlich, ausgerechnet gut ausges-tattete Schulanlagen still zu legen. Der Ausfall einer ganzen Klassenstufe könnte aber das Aus der Schulen vorprogrammieren, zumal insbesondere die Leibnitzschule von Schüle-rinnen und Schülern angewählt wird, die vom Gymnasium an die Sekundarschule zurück gehen.
  5. Wenn in der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung angesichts hoher Übergangs-quoten an das Gymnasium die Aufgabe weiterer Sekundarschulen unausweichlich ist, so sollte das in der Verantwortung des Trägers der Schulentwicklungsplanung in einem ge-ordneten und gut abgewogenen Prozess erfolgen.
  6. Schließlich: die Wertschätzung von Sekundarschulen wird angesichts solcher administra-tiver Maßnahmen weiter geschädigt.
 
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