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[interfraktionell] Änderung der Ehrenbürgersatzung Drucken E-Mail
Dienstag, 08 November 2005

Mit Datum vom 05.10.2005 stellte die Stadtratsfraktion future! - die jugendpartei gemeinsam mit allen anderen Fraktionen den interfraktionellen Antrag A0179/05 zur Änderung der Ehrenbürgersatzung an den Stadtrat.

Ergebnis:
07.11.2005 - Stadtrat: ungeändert beschlossen

Änderung der Ehrenbürgersatzung

Der Stadtrat möge beschließen:

I. Die durch den Stadtrat am 10.01.2002 beschlossene Neufassung der Satzung über die Verleihung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen und weiteren Ehrungen von Einwohnern und Einwohnerinnen in der Landeshauptstadt Magdeburg wird wie folgt geändert:

Erste Änderungssatzung

Satzung über die Verleihung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen und weiteren Ehrungen von Einwohnern und Einwohnerinnen in der Landeshauptstadt Magdeburg. Aufgrund des §6 i.V.m §34 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO-LSA) vom 05. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2004 (GVBl. LSA S. 856) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Magdeburg in der Sitzung am 03.11.2005 folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Verleihung von Ehrenbürgerrechten, Ehrenbezeichnungen und weiteren Ehrungen von Einwohnern und Einwohnerinnen in der Landeshauptstadt Magdeburg der Landeshauptstadt Magdeburg beschlossen:

Artikel 1

§ 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

( 1 ) Der Stadtrat entscheidet im Benehmen mit dem/der Oberbürgermeister/-in über die Verleihung:

a) des Ehrenbürgerrechts gemäß § 1 dieser Satzung in nichtöffentlicher Sitzung durch den Beschluss mit der Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Stadtrates - in der Regel nach vorheriger Beratung im Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten,

b) des „Ehrenringes der Landeshauptstadt Magdeburg“ gemäß § 2 dieser Satzung, der Ehrenbezeichnung der „Ehrenstadträtin“ und „Ehrenstadtrat“ sowie „Ehrenortschaftsrätin“ und „Ehrenortschaftsrat“ gemäß § 3 dieser Satzung und die Vergabe der Ehrengrabstätte gemäß § 6 dieser Satzung in nichtöffentlicher Sitzung durch den Beschluss mit der Mehrheit der Mitglieder des Stadtrates - in der Regel nach vorheriger Beratung im Ausschuss für kommunale Rechts- und Bürgerangelegenheiten.

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Dr. Trümper Landeshauptstadt Magdeburg
Oberbürgermeister Dienstsiegel

II. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Änderungssatzung bekannt zu machen.

Begründung:

Eine Begründung erfolgt gegebenenfalls mündlich.

 
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