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Kennzeichnung des Rauchverbots in den Rathaus-Toiletten Drucken E-Mail
Freitag, 17 Februar 2006

Mit Datum vom 09.02.2006 stellte die Stadtratsfraktion future! - die jugendpartei den Antrag A0018/06 an den Stadtrat, um dem unerlaubten Rauchen auf den Rathaustoiletten zu begegnen.

Ergebnis:
13.02.2006 - Stadtrat: abgelehnt

Kennzeichnung des Rauchverbots in den Rathaus-Toiletten

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, in den Toiletten des Alten Rathauses sämtliche Aschenbecher abzumontieren und deutlich zu kennzeichnen, dass es ein Rauchverbot gibt.

Begründung:

Mit Ausnahme des Bördezimmers ist im gesamten Alten Rathaus das Rauchen verboten. Bei der Sanierung der Toilettenräume wurde diese jedoch aufgrund von Richtlinien der
Arbeitsstättenverordnung mit Aschenbechern ausgestattet. Dies führt nun dazu, dass in den Sanitärräumen trotz Verbot regelmäßig geraucht wird.

 
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