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Mit Datum vom 27.01.2006 stellte die Stadtratsfraktion future! - die jugendpartei gemeinsam mit den Fraktionen Die Linkspartei.PDS sowie BfM/Tierschutz den interfraktionellen Antrag A0029/06 an den Stadtrat, um ein Verbot rechtsradikaler Veranstaltungen auf dem Westfriedhof zu erwirken. Ergebnis: 13.02.2006 - Stadrat: geändert beschlossen
Friedhofsordnung des Westfriedhofes Der Stadtrat möge beschließen: Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister zu prüfen, wie dafür Sorge getragen werden kann, dass künftig die Würde der Opfer der Nazidiktatur, die auf dem Westfriedhof ihre letzte Ruhestätte gefunden haben, ebenso wie die der Überlebenden künftig nicht mehr durch rechtsradikale Gedenkveranstaltungen verletzt werden kann. Dazu ist zum einen zu prüfen, inwieweit durch Festlegungen in der Friedhofsordnung des Westfriedhofes das Hausrecht des kommunalen Eigenbetriebes Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg gestärkt und durchgesetzt werden kann. Zum anderen sollte geprüft werden, ob unter Anwendung des veränderten Versammlungsrechtes die Möglichkeit besteht, dass durch den Landesgesetzgeber im Sinne des § 15 Abs. 2 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge entsprechende Regelungen erlassen werden könnten. Gegebenenfalls erforderliche Verhandlungen mit der Landesregierung sind zu führen.
Begründung: Der Stadtrat hat sich wiederholt gegen Aufmärsche der rechtsradikalen Kameradschaften und Parteien in der Landeshauptstadt Magdeburg ausgesprochen. Zunehmend ist es gelungen, die Gemeinsamkeit der demokratischen Kräfte in Magdeburg in der Auseinandersetzung mit Fremdenfeindlichkeit und der menschenverachtenden Ideologie des Nationalsozialismus zu befördern. Allerdings konnten die Aufmärsche in unserer Stadt aus Gründen des Versammlungsrechts nicht verhindert werden. Die Lage auf dem Westfriedhof gestaltet sich aus Sicht der einbringenden Fraktionen anders. Hier handelt es sich um ein Gelände, dass einer besonderen Ordnung unterliegt – der Friedhofsordnung. Es ist zu prüfen, ob die bestehende Ordnung bzw. wie durch eine entsprechend geänderte Friedhofsordnung die Möglichkeit der Anwendung des Hausrechts gegen rechtsradikale Veranstaltungen schaffen kann.
Das Ergebnis der Prüfung ist im BA SFM sowie in den Ausschüssen KRB und V für den Stadtrat vorzuberaten. |